Scheckheft: Bezug, Anspruch, Übergabe
Wie kommt das Scheckheft in Ihre Abteilung/in Ihre Praxis?
Alle steirischen Geburtenabteilungen und alle Praxen von AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen für Kinder- und Jugendheilkunde erhalten automatisch eine Grundausstattung an Scheckheften von der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin (WAVM).
Mit dem Empfang der Scheckhefte erhalten Sie eine Übernahmebestätigung, die Sie bitte unterschrieben an die WAVM senden oder faxen: Die „Kooperationsdetails“ regeln Ihre Zusammenarbeit mit der Fachabteilung für Gesundheitswesen des Landes Steiermark. Ihre formale Kenntnisnahme ist Voraussetzung für die Verrechnung der Impf-Gutschein-Abschnitte.
Sollten Sie Ihre Grundausstattung an Scheckheften bereits aufgebraucht haben und eine Nachsendung benötigen, können Sie bei der WAVM neue Scheckhefte bestellen. Sollten Sie noch keine Grundausstattung besitzen (z. B. im Fall der Praxisneugründung), wenden Sie sich bitte ebenfalls an die WAVM (Tel. 0316/829727).
Welche Eltern haben Anspruch auf das Scheckheft?
Im Normalfall bekommen es Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern zwischen 0−6 Jahren. Zum Nachholen von versäumten MMR-Impfungen kann das Scheckheft aber bis zum 15. Lebensjahr verwendet werden.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Scheckhefts sind:
- Die Eltern/Erzb. müssen einen Wohnsitz bzw. Aufenthalt in der Steiermark haben (d.h. auch Kinder von AsylwerberInnen/AsylantInnen bekommen ein Scheckheft).
- Die Eltern/Erzb dürfen noch kein Scheckheft für das betreffende Kind erhalten haben. Die Leistungen, die mit dem Scheckheft zugänglich gemacht werden, haben einen beträchtlichen Geldwert. Deshalb müssen die Eltern – wenn das Scheckheft verloren wurde – bei der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin um ein neues Heft einkommen (Tel. 0316/829727).
Übrigens: Für Eltern mit nicht deutscher Muttersprache gibt es in den Gebärabteilungen der Krankenhäuser und bei niedergelassenen ÄrztInnen Übersetzungen der Scheckhefttexte in den Sprachen englisch, französisch, russisch, türkisch, albanisch, kroatisch, rumänisch, arabisch und persisch/farsi. Sie können diese Texte auch im Downloadbereich dieser Website herunterladen.
Wie wird das Scheckheft an die Mütter/Erziehungsberechtigten übergeben?
- Jedes Scheckheft enthält ein Datenblatt mit Durchschlag, das die Eltern/Erzb. ausfüllen. Auf der Rückseite bestätigen sie den Empfang per Unterschrift.
- Auch die Ärztin/der Arzt bestätigt die Übergabe des Heftes mit Stempel und Unterschrift am Datenblatt (Rückseite).
- Die Ärztin/der Arzt entfernt das vollständig ausgefüllte Datenblatt und sendet es an die WAVM. Der Durchschlag bleibt im Heft. Damit ist das jeweilige Scheckheft „aktiviert“.
Bitte: Schicken Sie nur vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes und der Unterschrift der Eltern/Erzb. versehene Datenblätter an die WAVM. Nur die Gutscheine aktivierter Hefte sind gültig und berechtigen zum Bezug des Impfstoffes sowie der Impfung. Das gilt auch für das ärztliche Impfhonorar.