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Impfnebenwirkungen, Impfkrankheit, Impfschaden

Wie alle biologischen Eingriffe am Körper können Impfungen auch unerwünschte Reaktionen zur Folge haben:


Impfnebenwirkungen sind meist harmlose Folgeerscheinungen von Impfungen. Sie können systemischer Art sein (z. B. erhöhte Temperatur, Abgeschlagenheit oder Unruhe, Fahrigkeit) oder lokaler Natur (Rötung, Schwellung, Schmerzen über einige Tage). In einigen Fällen kann 6–8 Stunden nach der Impfung Fieber (über 38,5 °C) auftreten. Es ist mit den üblichen Fiebermitteln behandelbar und dauert nicht länger als 2–3 Tage. Ebenso klingen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle rasch ab. Ärztliche Hilfe ist in den seltenen Fällen von sehr hohem Fieber oder bekannter Empfindlichkeit nötig. Hier verschreibt die Ärztin/der Arzt ein geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Fieberkrämpfen.


Impfkrankheiten hingegen treten nur in seltenen Fällen auf. Das sind Symptome, die der natürlichen Krankheit ähneln (z. B. Ausschlag, Lymphknotenschwellungen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl). Sie heilen vollständig aus. Die sogenannten Impfmasern sind eine leichte Form der „natürlichen“ Infektion – können aber durchaus rund 10 Tage dauern. Wenn ein Kind auf die Masernimpfung mit Impfmasern reagiert, zeigt dies erstens, dass die Impfung „angegangen“ ist, das heißt wirksam war – das Kind ist lebenslang geschützt. Zweitens zeigen Impfmasern, dass dieses Kind durch die echten Masern besonders gefährdet gewesen wäre. Sein Körper reagiert schon stärker auf den abgeschwächten Erreger im Impfstoff als 90 Prozent der Normbevölkerung. Umso stärker würde das Kind auf den natürlichen Erreger reagieren, der viel aggressiver ist als das abgeschwächte Virus des Impfstoffs. Übrigens: Impfmasern sind nicht ansteckend – und die gefürchteten Komplikationen der echten Masern-Erkrankung kommen nicht vor.


Von einem Impfschaden spricht man, wenn nach einer sachgerechten Impfung eine bleibende Schädigung auftritt. Die Republik Österreich haftet dafür , wenn die Impfung sachgerecht und entsprechend den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums des BMG im österreichischen Impfplan verabreicht worden ist.
Die in Österreich empfohlenen Impfstoffe stehen in laufender Anwendungsbeobachtung durch die Gesundheitsbehörden. So genannte „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ – das gilt auch für Impfungen – müssen umgehend an das Gesundheitsministerium gemeldet werden.

 

Anerkannte Impfschäden in der Steiermark 1990 bis 2023

Impfung Anzahl Impfschäden 
DTP (Diphtherie, Tetanus, Pertussis) 2
Polio (Kinderlähmung; Schluckimpfung wurde in Österreich durch Totimpfstoff nach Salk ersetzt) 1
Pneumokokken 0
MMR 2
FSME 1
HIB (Hämophilus influenzae Typ B 0
Tollwut 0
Hepatitis B 1
BCG (Tuberkulose) 13
Kombi-Impfstoffe (HepA+B) 1
COVID-19 45

Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ISG_Verfahren, Stand 1. 1. 2024.

 

Vergleich Steiermark/Österreich (Stand Jan. 2022)

Impfschäden 1990 bis 2023 - Erstanträge nach ISG
Steiermark Österreich
Anerkennungen 67 758
Ablehnungen 157 1271
Offen (inkl. COVID-19) 152 1099
gesamt 376 3128
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ISG_Verfahren, Stand 1.1. 2024.

 

Eine Studie in Deutschland beschäftigte sich mit berichteten Nebenwirkungen nach einer Impfung. Anders als sich auf die passiven Meldesysteme zu verlassen, führte sie von 2003 bis 2006 eine Befragung an 17.641 Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern durch. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die als Impfnebenwirkungen berichteten Symptome weitgehend dem bekannten Nebenwirkungsspektrum entsprechen und daher keinen Anlass für eine veränderte Bewertung des Risikoprofils von Impfungen geben.

Anzahl und Häufigkeit schlecht vertragener Impfungen nach Art der Impfung (ungewichtete Berechnung):

  Anzahl verimpfter Dosen* Anzahl schlecht vertragener Impfungen** Häufigkeit schlecht vertragener Impfungen n/1000 (KI 95%)
FSME 8417 36 4,8 (2,88–5,67)
Masern 26.333 64 2,43 (1,84–3,03)
Pertussis 54.073 112 2,07 (1,69–2,45)
Tetanus 68.576 122 1,78 (1,46–2,09)
BCG 5551 10 1,8 (0,69–2,92)
*Unabhängig vom Präparat
**ohne Berücksichtigung der Kategorien „alle“ oder „mehrere“ (14 von 337 Gesamtnennungen)
Quelle: Poethko-Müller C, Atzpodien K, Schmitz R, Schlaud M. Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen. Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz. 2011;54(3):357-364. doi:10.1007/s00103-010-1234-5.
 

Übrigens: Die in Österreich empfohlenen Impfstoffe stehen in laufender Anwendungsbeobachtung durch die Gesundheitsbehörden. So genannte „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ – das gilt auch für Impfungen – müssen umgehend an das Gesundheitsministerium gemeldet werden.

Einen Link zum „Bericht über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 Berichtszeitraum 27.12.2020 – 31.12.2022“ des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (Stand 4.1.2023) finden Sie hier: https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/05_KonsumentInnen/Impfstoffe/Bericht_BASG_Nebenwirkungsmeldungen_27.12.2020-31.12.2022_BTVI.pdf

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