Gratisimpfaktion 2020 - Durchführungsbestimmungen
Mit 1. Februar treten die Bestimmungen für die Umsetzung der Gratisimpfaktion 2020 in Kraft.
Im Wesentlichen gibt es folgende Neuerungen für das kostenfreie Impfprogramm:
- 6-fach Impfung: Das Impfschema wurde leicht abgeändert. Demnach ist die 3. Teilimpfung bereits im 11. bis 12. Lebensmonat vorgesehen (bisher 12. - 14. LMO). Das nationale Impfgremium empfiehlt wegen des häufigen Keuchhusten-Vorkommens im Säuglingsalter und dem schweren Verlauf, möglichst früh (nach Vollend. des 2. Lebensmonats) mit der 6-fach Impfung zu beginnen.
- Rotaviren-Impfung: Impfstoffwechsel von Rotateq auf Rotarix: Für Erstimpfungen steht 2020 (sobald lieferbar) Rotarix für das kostenfrei Impfkonzept zur Verfügung. Mit Rotateq angeimpfte Kinder sollen mit Rotateq fertig geimpft werden.
- Pneumokokken Impfung (PNC): Kinder, welche bereits mit dem 10-valenten Impfstoff Synflorix (PNC10) angeimpft wurden, sollen mit ebendiesem Impfstoff fertig geimpft werden. Neu-Immunisierungen sollen ab 1.2.2020 mit dem 13-valenten Impfstoff gestartet werden. Ein generelles Nachimpfen von Kindern, welche bereits eine volle Impfserie mit PNC10 erhalten haben, ist nicht vorgesehen.
- Für Rotavirus- und Pneumokokken-Impfserien gilt: Impfserien sollen prinzipiell mit demselben Impfstoff komplettiert werden, mit welchem sie begonnen wurden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der ÄrztInnen-Information zur Gratisimpfaktion 2020 bzw. dem Österreichischen Impfplan.