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Influenza (FLU)

Gratisimpfstoff (Kinder und Jugendliche): Fluenz-Tetra® (nasaler Lebendimpfstoff) bzw. Fluarix Tetra® (Totimpfstoff)

Impfschemata:

  • Fluarix Tetra 0,5 ml; i.m. (Totimpfstoff): vollendetes 6. bis vollendetes 24. Lebensmonat (bzw. bis zum voll. 15. LJ, sofern ein Lebendimpfstoff kontraindiziert ist); Für ein optimales Ansprechen der Impfung sollen bei der erstmaligen Impfung von Kindern (bis zum vollendeten 9. Lebensjahr) 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden. Dabei wird mit der vollen Dosis des Impfstoffes geimpft. 
  • Fluenz Tetra 0,2 ml; Lebendimpfstoff (Nasenspray): ab voll. 2. Lebensjahr bis voll. 15. Lebensjahr;  Für ein optimales Ansprechen der Impfung sollen bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollend. 9. Lebensjahr 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden. Dabei wird mit der vollen Dosis des Impfstoffes geimpft.

Hinweise für Ärzt:innen/Fachinformation: Das Gesundheitsministerium empfiehlt die Verwendung des nasalen Lebendimpfstoffes auch bei jenen Kindern, welche bereits in früheren Saisonen gegen Influenza (z.B. mit einem Totimpfstoff) geimpft wurden. Kontraindikationen für die Lebendimpfung sind Erkrankungen oder Medikationen bzw. Therapien, die mit Immunsuppression/-schwäche verbunden sind (z.B. akute und chronische Leukämie, Lymphom, symptomatische HIV-Infektion, zelluläre Immundefekte, hoch dosierte Kortikosteroid-Behandlung), Langzeit-Aspirin-Therapie (Details siehe Fachinformation). Ein Lebendimpfstoff und ein Totimpfstoff können gemeinsam verabreicht werden. Die gleichzeitige Verabreichung von zwei verschiedenen Lebendimpfstoffen ist grundsätzlich möglich, jedoch mit MMR kann ein reduziertes Ansprechen auf die Rötelnkomponente möglich sein. Ansonsten ist ein Mindestabstand zwischen Lebend-Impfungen von 4 Wochen einzuhalten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fachinformationen auf der Homepage des BM für Gesundheit.

Sonderfälle: Bitte wenden Sie sich in besonderen Fällen direkt an die Landesimpfstelle der FA Gesundheit und Pflegemanagement.

Pneumokokken (PNC)

Gratisimpfstoff: VAXNEUVANCE™ (bzw. Prevenar13® für Komplettierung begonnener Impfserien)

Normalfall: 3./5./12.-14. Lebensmonat (2+1 Schema). Mindestabstand zwischen 2. und 3. Teilimpfung: 6 Monate. Die PNC-Impfung kann auch gleichzeitig mit dem 6-fach-Impfstoff verabreicht werden (dann ev. vermehrtes Auftreten von Temperaturerhöhungen).

Spezialfall Impfstoffwechsel innerhalb Impfserie: Erstimmunisierungen sollten ab 01.02.2023 mit dem 15-valenten neuen Impfstoff VAXNEUVANCE™ erfolgen. Kinder, welche mit Prevenar13® angeimpft wurden, sollten mit diesem Impfstoff fertig geimpft werden.

Spezialfall verspäteter Beginn: Erfolgt die Erstimpfung im 2. Lebensjahr werden nur mehr 2 Teilimpfungen im Abstand von mindestens 8 Wochen empfohlen. Kinder mit erhöhtem Risiko können die PNC-Impfung bis zum 5. Lebensjahr gratis nachholen. Details zum Impfschema für Risikokinder im 3. bis 5. Lebensjahr finden Sie im österreichischen Impfplan.

Hinweise für Ärzt:innen/Fachinformation:
Invasive Pneumokokkenerkrankungen mit Blutvergiftung oder eitriger Gehirnhautentzündung zählen in den ersten beiden Lebensjahren zu den häufigsten lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten und Ursachen für bleibende Schäden. Zur Verhütung schwerer invasiver Pneumokokkenerkrankungen ist ein möglichst früher Beginn der Impfserie (im 3. Lebensmonat) unbedingt anzuraten (der Altersgipfel der Pneumokokken-Meningitis liegt im 2. Lebenshalbjahr). Impfserien sollten mit demselben Impfstoff komplettiert werden, mit welchem sie begonnen wurden.
Mögliche Impfreaktionen sind Schwellung und Rötung an der Impfstelle, Temperaturerhöhung, Übelkeit; seltener auch Fieber über 39°C und Hautausschlag. Die gleichzeitige Verabreichung der 6-fach-Impfung ist möglich, es ist mit einer etwas vermehrten Wahrscheinlichkeit von Temperaturerhöhungen zu rechnen. Bei gleichzeitiger Gabe von Impfstoffen mit Ganzkeim-Pertussis-Komponente wird daher eine Prophylaxe  mit Antipyretika empfohlen, ebenso bei Kindern mit Krampfanfällen oder Fieberkrämpfen in der Anamnese.
Für folgende Risikogruppen ist die Impfung dringend empfohlen:

  • Funktionelle oder anatomische Asplenie
  • Angeborene oder erworbene Immundefekte
  • Cochlea Implantat oder Liquorfistel
  • Vor Organtransplantation, nach Stammzelltransplantation, bei nephrotischem Syndrom, vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie
  • Chron. Krankheiten wie z.B. Krankheiten der blutbildendenden Organe, chron. NINS
  • Kinder mit neurologischen Krankheiten
  • Personen nach Liquorverlust (Trauma/Schädelchirurgie)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fachinformation auf der Homepage des BM für Gesundheit.

Sonderfälle: Bitte wenden Sie sich in besonderen Fällen direkt an die Landesimpfstelle der FA Gesundheit und Pflegemanagement.

Masern, Mumps, Röteln (MMR)

Gratisimpfstoff: M-M-R-VaxPro® (Lebendimpfstoff)

Normalfall: 1. TI im 10. Lebensmonat , 2. TI ab 13. Lebensmonat. Neu ab 2018: Bei Impfbeginn im 1. Lebensjahr (im 10., 11. oder 12. Lebensmonat) sollte ein Abstand von 3 Monaten zur 1. Teilimpfung eingehalten werden, bei Impfbeginn ab dem 2. Lebensjahr ist weiterhin ein Mindestabstand von 4 Wochen zur Erstimpfung empfohlen.

Spezialfall Masernausbruch: Wenn es die epidemiologische Situation erfordert, kann - nach Information durch die Gesundheitsbehörde -  die erste MMR-Impfung schon ab dem 7. Lebensmonat (vollend. 6. LMO) verabreicht werden. Bei Erstimpfung im Alter von 6-8 Monaten sind 3 Impfungen erforderlich, die 2. Impfung ist dann im Alter von 11-14 Monaten, die 3. im Alter von 15-23 Monaten vorgesehen. Nachdem dies ein Off-Label-Use ist, sollte eine sorgfältige Abwägung und Aufklärung erfolgen. Für die 3. Teilimpfung kann ein MMR-Impbonbogen der MMR-Aktion verwendet werden.

Spezialfall Jugendliche über 15 und Erwachsene: Derzeit können im Rahmen der MMR-Aktion auch Jugendliche und Erwachsene in jedem Alter versäumte MMR-Impfungen bei niedergelassen Impfärzt:innen nachholen. Die Abwicklung erfolgt mit speziellen MMR-Impfbons, Impfstoffbezug und Abrechnung erfolgen analog zur Gratisimpfaktion mit dem Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind (siehe auch nationaler Maserneliminationsplan des österr. Gesundheitsministeriums)

Hinweise für Ärzt:innen/Fachinformation: Bei Verdacht auf mögliche Allergien auf Spuren von Hühnereiweiß/Neomycin bzw. bekannter Allergie/Sensibilisierung sollte eine Impfung unter stationären Bedingungen erwogen werden. Der Impfstoff kann intramuskulär oder subcutan (insbesondere bei Thrombozytopenie/Gerinnungsstörungen) verabreicht werden. Gegenanzeigen sind u.a. Überempfindlichkeit gegen frühere Masern-, Mumps- oder Röteln-Impfungen oder gegen einen sonstigen Bestandteil des Impfstoffs, pathologische Blutbildveränderungen, immunsuppressive Behandlung, schwere humorale oder zelluläre Immundefizienz, Schwangerschaft (eine versehentliche Impfung ist aber keine Indikation zum Abort). Die häufigsten Nebenwirkungen sind morbilliformes Exanthem oder anderes Exanthem, Fieber, Erythem/Schwellung/Schmerz an der Injektionsstelle. Die Seroprotektionsraten für Masern/Mumps/Röteln (je nach Alter bei 1. Dosis/Zeitpunkt der 2. Dosis) betragen zwischen 72,3% und 99,6%. Eine postexpositionelle Impfung ist Innerhalb von 72 Stunden nach Exposition sinnvoll.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fachinformation zu M-M-R-VaxPro auf der Homepage des BM für Gesundheit.

Sonderfälle: Bitte wenden Sie sich in besonderen Fällen direkt an die Landesimpfstelle der FA Gesundheit und Pflegemanagement.

Masern: Personenbezogene Kontroll- und Präventionsmaßnahmen

Checkliste für sinnvolle Maßnahmen bei Verdachtsfällen für ÄrztInnen im niedergel. Bereich

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