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Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis-B,
Hämophilus-influenzae-B (DTaP-IPV-HBV-HiB)

Gratisimpfstoff: ab 1. Feb. 2023 Infanrix hexa® (Hexyon® für Komplettierung von begonnenen Impfserien)

Normalfall: 3./5./11.-12. Lebensmonat. Mindestabstand zwischen 1. und 2. Teilimpfung: 1 Monat, Mindestabstand zwischen 2. und 3. Teilimpfung: 6 Monate.

Spezialfall Impfstoffwechsel innerhalb Impfserie: Erstimmunisierungen mit 6-fach-Impfstoffen sollten ab 01.02.2023 mit Infanrix hexa erfolgen. Kinder, welche mit Hexyon angeimpft wurden, sollten mit Hexyon fertiggeimpft werden.

Spezialfall verspäteter Impfbeginn: Bei verspätetem Impfbeginn ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sich die 3. Teilimpfung noch vor dem 6. Lebensjahr ausgeht. Nach dem 6. Lebensjahr muss eine allenfalls noch fehlende 3. Teilimpfung mit einem Impfstoff mit abgeschwächter Diphtherie-Komponente gegeben werden (s. a. Impfschema Schulkinder). Eine Haemophilus Impfung ist ab dem 6. Lebensjahr nicht mehr notwendig.

Spezialfall HBs-antigen positive Mutter:
1. HBV Impfung (aktiv/passiv) im Wochenbett,  2. Teilimpfung nach einem Monat. Im 3. Lebensmonat soll mit 6-fach Impfstoff begonnen und wie Normalfall weitergeimpft werden.

Spezialfall Frühgeborene (bis 28. SSW): Das mögliche Risiko von Apnoe (Atemstillstand) und die Notwendigkeit einer Atmungsüberwachung für 48-72 Stunden sollte bei Impfung von sehr kleinen Frühgeborenen (≤28 Schwangerschaftswochen) berücksichtigt und besonders bei Frühgeborenen mit Atemunreife, d.h. in den ersten drei Lebensmonaten, überlegt werden. Da der Nutzen der Schutzimpfungen in dieser Gruppe hoch ist, sollten Impfungen nicht unterlassen oder verzögert werden (s.a. österreichischer Impfplan, Abschnitt Frühgeborene).

Spezialfall Flüchtlinge: Säuglinge und Kinder bis zum voll. 6. Lebensjahr werden bei unbekanntem Impfstatus nach dem üblichen 2+1 Schema mit Infanrix-Hexa® geimpft. Sollten diese Kinder aber noch in Massenunterkünften (wie Erstaufnahmezentren) untergebracht sein, wird lt. Gesundheitsministerium für diese Kinder ein 3+1 Schema empfohlen:

  • bei Säuglingen 3., 4., 5. Lebensmonat, 4. Teilimpfung mind. 6 Monate später 
  • bei Kindern bis 6 Jahre das Schema: 0, 1, 2, 12 Monate. Wenn Sie in diesen Fällen einen 4-Teilimpfungsbon benötigen, fordern Sie ihn bitte in der WAVM an.

Hinweise für Ärzt:innen/Fachinformation: Daten aus klinischen Studien zeigen höhere Raten an Fieberreaktionen bei gleichzeitiger Verabreichung von Infanrix hexa und einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV-7, PCV-10, PCV-13) oder einem MMR-V Impfstoff. Die Immunantwort ist dadurch nicht beeinträchtigt, es wurden keine Kontraindikationen bzw. Fälle von Überdosierung berichtet.

Der seroprotektive Antikörperspiegel beträgt nach 3 Dosen 95,7% , nach 4 Dosen 98,4% gegen jedes der Impfstoff-Antigene.

HiB ist 1-2 Wochen lang nach Impfung im Harn nachweisbar. Zum Nachweis einer floriden Infektion empfiehlt es sich daher einen anderen Test zu benutzen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fachinformation zu Infanrix-hexa bzw. Hexyon auf der Homepage des BM für Gesundheit.

Sonderfälle: Bitte wenden Sie sich in besonderen Fällen direkt an die Landesimpfstelle der FA Gesundheit und Pflegemanagement.

0-6-Jährige: Impfschema

Im Rahmen der Gratisimpfaktion in der Steiermark stehen nur exakt nach Geburtenjahrgängen und Impfkalender berechnete Impfstoffmengen ("Kontingente") zur Verfügung. Deshalb kann nicht zu jedem lt. Beipackzettel fachlich indizierten Zeitpunkt jede Impfung auch kostenlos gegeben werden (siehe auch die Aufgliederung in Normalfall-Spezialfall im Text zu den einzelnen Impfungen). Die Abteilung 8 für Gesundheitswesen der Steiermärkischen Landesregierung ist aber bemüht, bei begründeten Sonderfällen auch abweichend vom Regelimpfschema bzw. Gratiskontingent Lösungen zu finden. Voraussetzung dafür ist die telefonische Absprache mit dem Impfreferat (Tel.: 0316/877-3535).

Normalfall-Spezialfall: Bitte halten Sie sich, wo immer möglich, an die Zeitangaben für den Normalfall. Falls Kinder aus medizinischen Gründen deutlich verspätet "angeimpft" werden (z. B. wenn bei schweren Erkrankungen Immunreaktionen unterdrückt werden müssen), gelten die Zeitangaben für den Spezialfall.

Geringfügige Verzögerungen des Impfzeitpunktes durch kurzfristige Erkrankungen sind jederzeit problemlos möglich.

Für alle Spezialfälle gilt: Bitte verwenden Sie die Impfgutscheinabschnitte mit der korrekten Angabe der Teilimpfung (auch wenn ev. auf der Kopfzeile des Impfgutscheinabschnittes die Altersangabe nicht übereinstimmt).

Bei nicht regelkonformer Vorgangsweise besteht kein Anspruch auf das Impfhonorar und den Gratisbezug des Impfstoffes.

Allgemein empfohlenes Impfschema für Säuglinge und Kleinkinder

  1. Lebensjahr 2. Lebensjahr
  7.Wo 11.Wo 15.Wo    
Rotaviren RTV 1.TI 2. TI 3. TI*    
  3.Mo 5.Mo 10.Mo 11.Mo 12.Mo  13.Mo 14.Mo 15.-24.Mo

Diphtherie
Tetanus
Pertussis
Poliomyelitis
Hämophilus-infl.-B
Hepatitis-B
DTaP-IPV-HBV-HiB

1.TI 2.TI    3.TI**   Nachholen 6-fach
(bis 6 Jahre gratis)
Masern
Mumps
Röteln
MMR
    1.TI     2.TI*** Nachholen MMR
(in jedem Alter gratis)
Pneumokokken
PNC
1.TI 2.TI     3.TI**
Nachholen PNC****
Influenza (IV) Die Impfung gegen Influenza ist ab der Saison 2020/21 kostenfrei erhältlich. Details zu den Impfstoffen und Bedingungen hier
* Die 3. Teilimpfung ist nur bei Verwendung von "Rotateq" erforderlich, Abschluss spätestens in der 32. Lebenswoche.
** Die 3. Teilimpfung kann frühestens 6 Monate nach der 2. Teilimpfung erfolgen.
***Der empfohlen Abstand beträgt bei Erstimpfung vor dem voll. 1. Lebensjahr 3 Monate, danach beträgt der Mindestabstand für die 2. Teilimpfung 4 Wochen.
**** Die konjugierte Pneumokokken-Impfung im Kleinkindalter ist seit 2012 für alle Kinder gratis. Risikokinder können auch im 3. bis 5. Lebensjahr fehlende PNC-Impfungen kostenlos innerhalb der Gratisimpfaktion nachholen.

Zusätzlich empfohlen, aber nicht im Gratis-Impfprogramm
  3.Mo 5.Mo 7.Mo 12.Mo 2. Lebensjahr

Meningokokken B
Meningokokken C*

3 x MEN B     4. TI MEN B
1x MEN C
FSME           Grundimmun. Schema 0/1/6 Monate
Varizellen (VZV)
        2 TI mit mind. 4 Wochen Abstand
Hepatitis A (HAV)         2 TI mit mind. 6 Monaten Abstand
* konjugierter Men-C Impfstoff: bei Erstimpfung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat nur eine Dosis (kann ab dem vollendeten 2. Lebensmonat erstmals geimpft werden, dann 2 Dosen im Abstand von mind. 8 Wochen).
 

Eltern-Kind-Infoservice (EKIS)

Der Zweck
Als Folge der Senkung der Geburtenbeihilfe 1996 gab es in Österreich massive Einbrüche bei der Inanspruchnahme der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen. Die Steiermark hat – als Reaktion auf die Gefährdung dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme – das EKP-Erinnerungsservice ins Leben gerufen: Schwangere bzw. Eltern sollten gezielt und zeitgerecht per Info-Mail an bevorstehende EKP-Termine erinnert und – vor allem – über Inhalt und Bedeutung der Untersuchungen informiert werden. 1999 wurde das Impfscheckheft (ab 2010 "Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind") entwickelt. Es dient als zentrales Medium zur Abwicklung der Gratis-Impfaktion für 0- bis 6-Jährige und des EKP-Infoservices. Diese Koppelung bringt neben administrativen auch ökonomische Vorteile. Die Voraussetzung dafür ist ein elektronisches Datensystem, das personalisierte Infobriefe zum richtigen Zeitpunkt an die richtigen Personen ausgibt. Mittlerweile werden 14-tägig rd. 2500 Infobriefe an Schwangere und Eltern von Kindern bis zum 6. Lebensjahr verschickt.

Beitritt zum EKIS

  • Im Optimalfall erfolgt die Zuweisung zum Eltern-Kind-Infoservice bereits nach dem ersten Besuch bei den niedergelassenen Gynäkolog:innen, die das ausgefüllte bzw. mittels Rezeptvordruck erstellte Datenblatt an die WAVM übermitteln.
  • Seit 2015 können sich Schwangere aber auch direkt zum Infoservice anmelden.
  • Wenn das Kind geboren ist können sich jene Erziehungspersonen, die noch nicht im EKP-Infoservice sind, mit dem Erhalt des Scheckheftes "Gesundheit für Eltern und Kind"  zum EKIS anmelden.

Bis zur Geburt des Kindes umfasst das EKIS folgende Untersuchungstermine:
2. gyn. Untersuchung inkl. interne Untersuchung und Ultraschall (17.-20. SSW)
3. gyn. Untersuchung inkl. Labor (25.–28. SSW)
4. gyn. Untersuchung inkl. Ultraschall (30.–34. SSW)
5. gyn. Untersuchung (35.–38. SSW)
Die Durchführung dieser Untersuchungen (inkl. der 1. Untersuchung bis zur 16. SSW) ist Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes ab dem 21. Lebensmonat (außer, die Schwangerschaft wurde erst später festgestellt).

Impf- und EKP-Infoservice von 0 bis 6:
3. Untersuchung d. Kindes inkl. persönlichem Impfkalender für das Kind (3.–5. LMO)*
4. Untersuchung d. Kindes inkl. HNO (7.–9. LMO)
5. Untersuchung d. Kindes inkl. Augenuntersuchung (10.–14. LMO)
6. Untersuchung d. Kindes inkl. Augenuntersuchung (22.–26. LMO)
7. Untersuchung d. Kindes (34.–38. LMO)
8. Untersuchung d. Kindes (46.–50. LMO)
9. Untersuchung d. Kindes (58.–62. LMO)

*Die Neugeborenen-Untersuchung in der Klinik und die 2. Untersuchung in der 4. bis 7. Lebenswoche sind auf Grund des Zeitlaufes nicht Teil des EKP-Infoservices.

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