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Häufige Fragen zu Scheckheft, EKP und Gratisimpfungen 0-6

Wer bekommt welche Version des Scheckheftes „Gesundheit für Eltern und Kind"?
Grundsätzlich erhalten alle Neugeborenen und ungeimpften Kinder die aktuellste Heftversion. Falls Kinder im Vorschulalter, die noch kein Scheckheft besitzen Impfungen nachholen, können Sie – sofern die benötigten Impfgutscheine im Heft vorhanden sind – auch eine ältere Heftversion verwenden.
Das Kind ist in einem anderen Bundesland versichert – bekommt es trotzdem ein steirisches Gesundheitsscheckheft?
Wo das Kind versichert ist, ist für den Scheckheftanspruch nicht relevant. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Aufenthalt in der Steiermark liegt. Spezialfall: Eltern, die mit Ihrem Kind zu einem steirischen Arzt/einer steirischen Ärztin kommen und keinen Wohnsitz aber einen Arbeitsplatz in der Steiermark haben. Bitte wenden Sie sich bei solchen Einzelfällen an die WAVM (0316/829727).
Was tun, wenn das Datenblatt noch nicht bei der WAVM eingegangen ist?
Wenn das Datenblatt von Scheckheft/Bonbogen nicht herausgetrennt wurde, schicken Sie es bitte so rasch als möglich an die WAVM. Nur wenn das Datenblatt vollständig ausgefüllt und an die WAVM übermittelt wurde, können die Impfungen korrekt zugeordnet und abgerechnet werden. Wenn bei der WAVM Bons eingeschickt werden, zu denen noch kein Datenblatt übermittelt wurde, wird dieses beim impfenden Arzt nachgefragt. Empfehlung: Notieren Sie bei jedem Kind die Heftnummer (abzulesen unter dem Strichcode des Datenblattes) in der Patientenkartei, damit Sie - im Bedarfsfall - nachvollziehen können, welche Bons zu welchem Kind gehören.
Die Erziehungsperson hat das Scheckheft verloren. Was tun?
Bitte stellen Sie nicht automatisch ein zweites Heft aus! Die Erziehungsperson muss die Genehmigung für ein Ersatzheft bei der WAVM einholen (Tel. 0316/829727). Da jedes Scheckheft einen beträchtlichen Geldwert darstellt, ist die Genehmigung durch den Kostenträger Land Steiermark erforderlich.
Kind besitzt ein falsches Scheckheft. Was tun?
Ein Austausch des Heftes ist dann notwendig, wenn im vorhandenen Impfgutscheinheft andere Bons enthalten sind, als für die durchzuführenden Impfungen benötigt werden. Wird zum Beispiel von einem noch nicht angeimpften Kind ein Heft ohne Pneumokokken-Impfbons vorgelegt, so ist das Heft auszutauschen. Senden Sie dazu das alte Scheckheft gemeinsam mit dem Datenblatt des neuen Heftes und einem entsprechenden Vermerk an die WAVM.
Scheckheft verschrieben oder irrtümlich doppelt ausgestellt. Was tun?
Bitte retournieren Sie das nicht mehr gebrauchte Heft mit einem entsprechenden Vermerk an die WAVM.
Impfling ist verzogen. Soll ich das an die  WAVM melden?
Ja, auf jeden Fall. Sie helfen dadurch mit, dass die Informationsbriefe auch an die richtige Adresse gelangen und zeitaufwändige Recherchen minimiert werden. Wir bitten Sie besonders auch für den, zum Glück seltenen, Fall, dass eine Patientin verstirbt oder ihr Baby verliert, die WAVM unverzüglich darüber zu informieren.
Bons fehlen bzw. wurden irrtümlich entwertet, werden aber noch gebraucht. Was tun?
Die Verwendung von anderen Bons (z.B. aus neuem Scheckheft) ist nicht möglich. Bitten melden Sie sich bei der WAVM (Tel. 0316/829727).
Die Eltern haben das Scheckheft vergessen, was tun?
Wenn das Scheckheft nicht vorgelegt werden kann, kann das Impfhonorar (bei Hausapotheken führenden Ärzten auch Impfstoff und Hausapothekenvergütung) der Patientin/dem Patienten verrechnet und zum Bezug aus der öffentlichen Apotheke ein Einzelrezept ausgestellt werden. Wird das Heft/der Bonbogen ordnungsgemäß nachgebracht, ist der erlegte Betrag zu refundieren und der Bon zur Verrechnung an die WAVM weiterzuleiten.
Ich brauche einen zweiten Impfstoff (z.B. Schluckimpfung vom Kind ausgespuckt, Impfstoff mangelhaft), was tun?
Für mangelhafte Impfstoffe besteht die Möglichkeit, mittels Eigenrezept mit dem Zusatzvermerk „Gratisimpfaktion/Mangelschein" in der öffentlichen Apotheke nochmals eine Dosis desselben Impfstoffes zu beziehen. Sollte der Mangel öfters auftreten, melden Sie dies bitte an die Landesimpfstelle (Fax: 0316/877-3553, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Wie hoch ist das Impfhonorar?
Das Impfhonorar beträgt derzeit (Stand 1.2.2023) EUR 13.- (Für Impfungen bis 31.1.2023 gebührt ein Impfhonorar i.H.v. EUR 11.-)
Hausapotheken-führende Ärzt:innen gebühren zusätzlich EUR 2,40.(zzgl. USt.) für die Leistung der Hausapotheke.
Warum werden nicht alle eingeschickten Impfbons verrechnet?
Verspätet eingeschickte Impfbons werden vom Land Steiermark nicht mehr verrechnet, wenn das Impfdatum mehr als 3 Jahre zurückliegt. Ebenso können Impfungen, die die Honorierungsbedingungen nicht erfüllen, nicht verrechnet werden. Sie können den Honorierungsstatus überprüfen, indem Sie sich im Login-Bereich der Website die Quartalsbrechnung bzw. eine Liste Ihrer Impfungen abrufen. Bitte prüfen Sie im Online-Konto auch regelmäßig ob unter dem Menüpunkt "Recherchen" noch offene Anfragen der WAVM zu bearbeiten sind, damit die betreffenden Impfungen ordnungsmgemäß abgerechnet werden können.
Hausapotheke: Impfstoff droht abzulaufen bzw. zu viel lagernd. Was tun?
Melden Sie bitte die ablaufenden Impfstoffe (Menge, Art, Chargennummer) spätestens acht Wochen vor Beginn des Ablaufdatums bei der FA Gesundheit und Pflegemanagement (0316/877-3547, Fax: 0316/877-3553) und geben Sie die Impfstoffe an die Lieferapotheke zurück. Falls Sie diese Frist versäumen, werden die Impfstoffe nicht mehr angenommen bzw. kostenfrei umgetauscht.
Warum werden die Erziehungspersonen so früh vor dem Untersuchungsintervall angeschrieben?
Damit alle Adressat:innen rechtzeitig vor dem kommenden EKP-Termin den EKP-Informationsbrief erhalten, ist ein gewisser Vorlauf erforderlich. Häufig werden die Intervallgrenzen für die EKP-Untersuchungen falsch interpretiert. Die Angabe 3. bis 5. Lebensmonat z. B. bedeutet vom Beginn des 3. LMO (nach vollendetem 2. LMO) bis Ende des 5. LMO (siehe auch EKP-Verordnung unter Downloads).
Wie und wo bekomme ich neue Anmeldeblätter für das EKP-Infoservice für Schwangere?
Neue EKP-Datenblätter für die Anmeldung zum Eltern-Kind-Infoservice können Sie bei Bedarf telefonisch unter 0316/ 829 727, per Fax unter 0316/831 411 oder hier anfordern. Die Schwangeren können sich aber auch selbst online zum Infoservice anmelden.
Warum ist es so wichtig, dass Schwangere dem EKIS beitreten?
Je früher die Kinder und deren Eltern am Eltern-Kind-Infoservice teilnehmen, desto eher werden sie über die so wichtigen ärztlichen Untersuchungen vor und nach der Geburt ihres Kindes informiert. Der Aufwand der Ärztin/des Arztes dafür ist gering: Das (meist per Rezeptdruck) ausgefüllte EKP-Datenblatt wird gestempelt, paraphiert und an die WAVM geschickt.

Zusätzlich empfohlene Impfungen (0- bis 6-Jährige)

Folgende Impfungen sind im Vorschulalter empfohlen, aber nicht im Gratis-Impfprogramm enthalten:

  • Meningokokken: ab 3. Lebensmonat
  • Varizellen (Windpocken): ab 11. Lebensmonat
  • FSME-Grundimmunisierung: ab 2. Lebensjahr
  • Hepatitis A-Grundimmunisierung: ab 2. Lebensjahr
  • Influenza (bis 2020 kostenpflichtig, seit Grippe-Saison 2020/21 kostenfrei erhältlich): ab 7. Lebensmonat

Meningokokken

Gegen Meningokokken sind für Kleinkinder derzeit 2 Impfungen empfohlen: Eine konjugierte Meningokokken-Impfung (MEC) gegen die Gruppe C und, seit kurzem, eine Impfung gegen Meningokokken B. Beide sind nicht im Gratisprogramm und daher selbst zu bezahlen.

Konjugierte Meningokokken-C-Impfung (NeisVac C®, Meningitec®, Menjugate®):
Bei Impfbeginn ab dem vollendeten 1. Lebensjahr wird eine einmalige Applikation eines konjugierten Impfstoffes gegen Meningokokken der Gruppe C (MEC-C) empfohlen. Die 2. Teilimpfung erfolgt dann als tetravalente Gratisimpfung MEC-ACWY (Nimenrix®, Menveo®) ab dem vollend. 10. bis zum vollend. 13. Lebensjahr.

Impfschemata bei Impfbeginn im 1. Lebensjahr je nach Impfstoff (lt. Impfplan):

Neisvac C:
> bei Erstimpfung im 3 und 4. Lebensmonat: 1 und 2. Teilimpfung im Abstand von 8 Wochen, Auffrischung im Alter von 12 od. 13 Monaten.
> bei Erstimpfung im 5. bis 12. Lebensmonat: 1 Dosis plus eine Auffrischung vorzugsweise im Alter von 12 od. 13 Monaten, Mindestabstand 6 Monate.

Menjugate:
> Impfbeginn 3 bis 12. Lebensmonat: 1 und 2. Teilimpfung im Abstand von mind. 8 Wochen, Auffrischung im 2. Lebensjahr mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Dosis

Die Imfpung mit tetravalentem, konjugierten Impfstoff (MEC-ACWY) als Gratisimpfung (Nimenrix®, Menveo®) im Schulalter wird unabhängig von vorangegangenen Meningokokken-C-Impfung(en) empfohlen.

Eine Impfung im Kleinkindesalter mit MEC-4 wird derzeit aufgrund der epidemiologischen Situation in Österreich nicht empfohlen.

Bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko (Asplenie, Splenektomie, Hypogammaglobulinämie, Komplementdefekten, angeborenen Properdinmangel oder anderen Immundefekten), sowie Laborpersonal, Gesundheitspersonal in Pädiatrien, Infektionsabteilungen, Intensivstationen sollte die Impfung mit MEC-ACWY erwogen werden. Nimenrix® ist lt. Fachinformation ab 12 Monaten zugelassen, Menveo® ab 2 Jahren. Die letztendliche Entscheidung, wann welche Risikokinder/Erwachsenen geimpft werden sollen, obliegt dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin (weitere Details im österr. Impfplan; Kapitel Meningkokokken)

Meningokokken-B-Impfung:
Impfstoff Bexero®: Die Impfung ist frühestens ab dem 3. Lebensmonat empfohlen. Es gibt verschiedene Impfschemata je nach Impfbeginn (Tabelle adaptiert aus österreichischem Impfplan):

 Altersgruppe  Grundimmun.
 Abstand  Auffrischung
Säuglinge 2-5 Monate 3 Dosen* mind. 1 MO 1e Dosis im Alter von 12-15 MO, mind. 6 MO nach 3. Dosis
  2 Dosen mind. 2 MO 1e Dosis im Alter von 12-15 MO, mind. 6 MO nach 2. Dosis
Nicht geimpfte Säuglinge 6-11 Monate 2 Dosen mind. 2 MO 1e Dosis im 2. LJ, mit Mindestabstand von 2 MO zur 2. Dosis
Nicht geimpfte Kinder 12-23 Monate 2 Dosen mind. 2 MO 1e Dosis mit Abstand von 12-23 Monaten zur 2. Dosis
Ab Alter von 2 Jahren 2 Dosen mind. 1 MO Notwendigkeit derzeit nicht bekannt
*1 Dosis sind immer 0,5 ml

 

Bei gleichzeitiger Kombination mit anderen Kinderimpfungen kann eine prophylaktische Durchführung antipyretischer Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, da es zu gehäuften Auftreten von Fieber kommt.

Impfschema für Trumenba® (ab 2019): ab dem vollendeten 10. Lebensjahr; Empfohlen sind 2 Dosen (je 0,5 ml) im Abstand von 6 Monaten (zur Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung laufen derzeit klinische Studien).

Trumenba und Bexsero sind nicht austauschbar (eine begonnene Grundimmunisierung sollte mit demselben Impfstoff beendet werden).

 

Influenza

Die Influenza Impfung ist ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen. In der Saison 2024/25 wird die kostenfreie Impfung in das öffentliche Impfprogramm Influenza der ÖGK integriert. Für Kinder bis zum vollendeten 24. Lebensmonat und Kinder mit Kontraindikationen für den Lebendimpfstoff wird ein inaktivierter, tetravalenter Impfstoff zur Verfügung gestellt. Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 24. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr steht eine intranasale, tetravalente Lebendvakzine zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie unter Influenza-Impfung.

Besonders dringlich wird eine Influenza-Impfung empfohlen für:

  • Personen mit chronischen Erkrankungen, Erkrankungen der Nieren, neurologischen Erkrankungen, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekten
  • Kinder/Jugendliche ab dem 7. Lebensmonat bis zu 18 Jahren unter Langzeit-Aspirin-Therapie (Verhütung eines Reye Syndroms)
  • Schwangere/Frauen, die während Influenzasaison schwanger werden wollen
  • Personen ab dem 50. Lebensjahr und insbesondere ab dem 65. Lebensjahr
  • Stark übergewichtige Personen (BMI>39)
  • Betreuungspersonen und Haushaltskontakte von Risikogruppen
  • Personen aus Gesundheitsberufen
  • Personen mit häufigem Publikumskontakt
  • Als Reiseimpfung (Influenzasaison ist auf der Südhalbkugel um ein halbes Jahr verschoben)

Varizellen

Die Varizellenimpfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten.
Empfohlen wird eine zweimalige Impfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Die 2. Impfung sollte jedenfalls vor dem Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen (Mindestabstand 4 Wochen zur 1. Teilimpfung). Der Varizellenimpfstoff kann (ab dem vollendeten 9. Lebensmonat bzw. entsprechend der Fachinformation) für alle Personen verwendet werden, die empfänglich sind. Gegen Varizellen kann auch mit Kombinationsimpfstoff MMR-V geimpft werden.

FSME

Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten.

In Österreich ist kein Bundesland FSME-frei, daher ist die Impfung allgemein empfohlen. Dies gilt auch für Reisende in österreichische Endemiegebiete oder in Endemiegebiete im Ausland.

Die FSME-Impfung ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelassen, kann aber - in Eigenverantwortung des impfenden Arztes/der impfenden Ärztin - frühestens ab dem vollend. 6. Lebensmonat verabreicht werden (Nutzen/Risiko-Abwägung).

Impfschema Grundimmunisierung mit Kinderimfpstoffen; bis vollend. 12. (Encepur Kinder®) bzw. 16. Lebensjahr (FSME-Immun Junior®): 1. Teilimpfung ab vollend. 12. Lebensmonat, 2. Teilimpfung im Abstand von 1-3 Monaten, 3. Teilimpfung 5-12 Monate nach 2. TI (FSME-Immun junior) bzw. 9-12 Monate (Enzepur Kinder).

Weitere Details zu Auffrischungen, Schnellimmunisierungsschemata etc. entnehmen Sie bitte dem österreichischen Impfplan und den Fachinformationen der Impfstoffe.

Hepatitis A

Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten.

Wegen der jährlichen Einschleppung und Weiterverbreitung von Hepatitis A Viren in Anschluss an Ferienreisen ins Ausland, die zu Ausbrüchen vor allem in Kindergärten und Grundschulen führen, sollen Kinder vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bzw. Grundschulaustritt) gegen Hepatitis A geschützt sein. 

Impfschema
Grundimmunisierung: ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: 2. Teilimpfung im Abstand von 6 Monaten. Bereits nach der ersten Impfung sind über 95% der Patienten  zuverlässig geschützt. Nach der zweiten Impfung kann man davon ausgehen, dass bei gesunden Personen der Schutz lebenslang anhält. Trotzdem wird eine serologische Prüfung der Immunität nach 10 Jahren angeraten.
Hepatitis A kann auch in Kombination mit Hepatitis B (Kinderimpfstoffe bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) geimpft werden (0/1/6-12 Monate).

Die kombinierten Hepatitis A – Typhus – Impfstoffe sind analog den reinen Hepatitis A-Impfstoffen zu geben, wobei man aber darauf achten muss, dass die 2. Impfung ohne Typhuskomponente erfolgt, da gegen Typhus nur 1 x geimpft wird (siehe auch www.reisemed.at).

Weitere Details zu Hepatitis A finden Sie im Österreichischen Impfplan und den Fachinformationen der Impfstoffe.

 

Rotaviren (RTV)

Gratisimpfstoff: Rotarix® (bzw. RotaTeq® für Komplettierungen; oraler Lebendimpfstoff)

Normalfall: 7./11./ Lebenswoche, (bei RotaTeq® 3.TI in der 15. Lebenswoche). Mindestabstand zwischen den Teilimpfungen 4 Wochen (auch bei Frühchen Beginn in nicht korrigierter 7. Lebenswoche)

Spezialfall: Bei verspätetem Impfbeginn (max. 24. Woche) jeweils mind. 4 Wochen Abstand zwischen den Teilimpfungen, Abschluss der Impfserie spätestens in der 24. (Rotarix®) bzw. 32. Lebenswoche (RotaTeq®).

Hinweise für Ärzt:innen/Fachinformation: Rotaviren sind die häufigsten Erreger von Gastroenteritis bei Säuglingen und Kleinkindern. Sie verursachen fast die Hälfte aller Durchfallerkrankungen in dieser Altersgruppe. Bei einer Infektion besteht die Gefahr, dass es zu schwerer Austrocknung kommen kann, und zwar umso eher, je jünger das Kind ist.
Die Übertragung erfolgt in der Regel durch Schmierinfektion, kann aber auch durch Tröpfcheninfektion erfolgen. Etwa 1 bis 3 Tage nach der Infektion treten Erbrechen, Durchfall, oft auch Fieber und eventuell Ohrenschmerzen auf. Je früher ein Kind erkrankt, desto schwerwiegender ist der Verlauf.

In Österreich sind 2 Impfstoffe zugelassen, im Rahmen des Gratisimpfkonzeptes stehen derzeit (2024) Rotarix oder RotaTeq zur Verfügung. Ein Impfstoffwechsel innerhalb einer Impfserie ist lt. Fachinformation nicht zulässig.

Rotarix/RotaTeq kann zu jedem Kombinationsimpfstoff (einschließlich pentavalenter und hexavalenter Impfstoffe) sowie mit dem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, vor oder nach der Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit, und während der Stillzeit verabreicht werden und ist  bei +2°C bis +8°C im Kühlschrank zu lagern (oraler Lebendimpfstoff mit 5 Rotavirusstämmen, keinesfalls injizieren!). 

Es besteht ein möglicherweise erhöhtes Risiko für Darminvaginationen (ca. 1–2 Fälle pro 100.000 geimpfte Kinder) innerhalb der ersten Woche nach der ersten Impfung, das mit dem Alter der Impflinge zunimmt. Die Impfserie soll daher spätestens bis zum Alter von 12 Wochen begonnen und vorzugsweise bis zum Alter von 16 Wochen (Rotarix®) bzw. von 20 bis 22 Wochen (RotaTeq®) abgeschlossen werden. Die Impfung muss aber für Rotarix® auf jeden Fall bis zum Alter von 24 Wochen und für RotaTeq® bis zum Alter von 32 Wochen abgeschlossen sein. Eltern von geimpften Kindern sollten darüber aufgeklärt werden, dass sie ihr Kind rechtzeitig beim Arzt vorstellen sollen, wenn dieses Symptome entwickelt, die auf eine Invagination hinweisen könnten (wie z.B. Bauchschmerzen, Erbrechen, blutige Stühle oder schrilles Schreien mit Anziehen der Beine). (Siehe dazu auch unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Rotaviren.html bzw. Rotaviren - Reisemed.at).

Invagination in der Anamnese oder eine angeborene Fehlbildung des Gastrointestinaltraktes, die möglicherweise für eine Invagination prädisponieren könnte, sind daher lt. Fachinformation Kontraindikationen, ebenso SCID (ein schwerer kombinierter Immundefekt).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fachinformationen auf der Homepage des BM für Gesundheit.

Sonderfälle: Bitte wenden Sie sich in besonderen Fällen direkt an die Landesimpfstelle der FA Gesundheit und Pflegemanagement.

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