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Flüchtlinge & Impfungen

Werden Flüchtlinge & Asylwerbende in Österreich geimpft?

  • Flüchtlinge, die in Österreich in Erstaufnahmezentren untergebracht und zumeist auf der Durchreise sind, erhalten bei Bedarf eine medizinische Erstversorgung durch dort arbeitende Ärzt:innen, aber keine Impfungen im Sinne der Vorsorge.
  • Anders ist dies bei Asylwerber:innen bzw. bei jenen, die Dauerquartieren zugeteilt wurden: Ihnen werden alle notwendigen Impfungen im Rahmen der medizinischen Versorgung angeboten (außerhalb der Gratisimpfaktion für 0-15-Jährige & „MMR ohne Altersbegrenzung" sind die Impfungen selbst zu bezahlen – wie bei österreichischen Kindern auch).

Dürfen asylwerbende Kinder & Jugendliche gratis geimpft werden?

Ja, Kinder und Jugendliche von 0-15 Jahren fallen ins österreichische Gratisimpfprogramm, wenn sie um Asyl angesucht haben und sie in die Grundversorgung aufgenommen wurden. Sie dürfen dann – auch bei den niedergelassenen Ärzt:innen – nach den gleichen Rahmenbedingungen geimpft werden wie steirische Kinder und Jugendliche. Sollten Asylwerber:innen bereits älter als 15 Jahre sein, haben sie ebenfalls Anspruch auf die MMR-Impfung – kostenfrei ohne Altersbegrenzung.

Wer ist ein Asylwerber/eine Asylwerberin?

Bei der Übernahme in die Grundversorgung erhalten die Flüchtlinge eine Sozialversicherungsnummer, die – solange noch keine E-Card vorhanden ist – auf einem Krankenversicherungsbeleg ersichtlich ist. Dieser ist aber nur im Zusammenhang mit einer Verfahrenskarte, Aufenthaltsberechtigungskarte oder einem gültigen Dokument gültig.

Wie läuft die Administration der Gratisimpfungen bei AsylwerberInnen?

  • Eine genaue Dokumentation dieser Impfungen ist besonders wichtig, da die Quartiere häufig gewechselt werden (müssen). Daher füllen Sie bitte die Datenblätter gut leserlich (Blockschrift) aus, damit die Daten richtig in der Impfdatenbank erfasst werden können.
  • Verwenden Sie bei Kindern und Jugendlichen, die sich in der Steiermark aufhalten und in Österreich um Asyl angesucht haben, ebenfalls das Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind (bei 0-6-Jährigen) bzw. die Impfbonbögen/Bonhefte bei 7-15-Jährigen bzw. den MMR-Impfbonbogen ohne Altersbegrenzung.
  • Falls ein abweichendes Impfschema verwendet wird (siehe Absatz „unbekannter Impfstatus"), schreiben Sie bitte „Asylwerber:in“ auf die Bons. Damit wird das geänderte Impfschema für die Dokumentation und Verrechnung ersichtlich.

Was tun bei einem unklaren bzw. unbekannten Impfstatus?

  • Im Österreichischen Impfplan wird auf diese Problemlage unter „Nachhol-Impfungen und fehlende Impf-Dokumentation" folgendermaßen eingegangen: „Bei der Impfung von Kindern und Erwachsenen ohne Impfdokumentation wird oft ein von der Fachinformation abweichendes Vorgehen notwendig sein, das für den Einzelfall in Abhängigkeit von den jeweiligen Angaben und Gegebenheiten modifiziert werden muss. Eine Impfung kann man nur dann als gegeben ansehen, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt."
  • Bei unklarem Impfstatus kann man daher nur versuchen, z. B. über die Betreuungspersonen etwas in Erfahrung zu bringen. Sollte dies nicht gelingen, bleibt nur die Möglichkeit, die Impfserie neu zu beginnen, wie im Österreichischen Impfplan beschrieben.
  • Die aktuellen Impfpläne verschiedenster Herkunftsländer finden sie unter https://vaccine-schedule.ecdc.europa.eu, die offizielle "vaccine coverage" verschiedener Länder auf der Homepage der WHO unter http://data.euro.who.int/CISID/.

Impfen von Säuglingen und Vorschulkindern bei unbekanntem Impfstatus

Säuglinge und Kinder bis zum voll. 6. Lebensjahr werden bei unbekanntem Impfstatus nach dem üblichen 2+1 Schema mit 6-fach Impfstoff geimpft. Sollten diese Kinder aber noch in Massenunterkünften (wie Erstaufnahmezentren) untergebracht sein, wird lt. Gesundheitsministerium für diese Kinder ein 3+1 Schema empfohlen:

  • bei Säuglingen 3., 4., 5. LM + 4. Teilimpfung mind. 6 Monate später,
  • bei Kindern bis 6 Jahre das Schema: 0, 1, 2, 12 Monate. Wenn Sie in diesen Fällen einen 4-Teilimpfungsbon benötigen, fordern Sie ihn bitte in der WAVM an.

Wie sollen Schulkinder mit unbekanntem Impfstatus grundimmunisiert werden?

  • Auch bei Jugendlichen ohne Impfstatus sollte die Immunisierung neu begonnen werden. Wird mit Repevax® – oder einem nicht kostenfreien Impfstoff, z.B. Boostrix-Polio®, Revaxis®, Boostrix®, Tetravac® – eine Grundimmunisierung durchgeführt, gilt das Schema lt. Impfplan. Dies weicht von der Fachinformation ab, denn dort ist eine Grundimmunisierung nicht vorgesehen (off-label use).
  • Bei Verwendung des 4-fach Gratisimpfstoffs für die Grundimmunisierung kann dafür der entsprechende Bonbogen ausnahmsweise mehrmals verwendet werden. Stellen Sie bitte pro Teilimpfung einen neuen Bonbogen inkl. Datenblatt aus (Vermerk "Grundimmunisierung") und vermerken Sie auf dem Impfbon die Teilimpfung.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die WAVM (Tel.: 0316/829727) bzw. an die Landesimpfstelle (Tel.: 0316/877-3577).

Impfaufklärung bei Personen nicht deutscher Muttersprache

Sie finden die Übersetzungen der Scheckheftexte in verschiedenen Sprachen im Bereich Service/Downloads dieser Website. Das Ministerium für Gesundheit und Frauen verweist außerdem auf die Einverständnis-Formulare unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen sowie die Impf-Informations-bögen in 19 Sprachen auf der Internetseite des Robert Koch Institutes.

Amtsärzt:innen/Gesundheitsaufseher:innen:
Fragen zur Impfdokumentation in Schule und Amt (Online-Service Impfungen Registrieren)

Wie kann ich Schulimpfungen/Impfungen im Amt mit dem Online-Service der WAVM erfassen?
Für dieses Service benötigen Amtsärzt:innen/GesundheitsaufseherInnen einen Online-Account (Nutzungsbedingungen finden Sie hier) und und einen Internetzugang. Alle Informationen zu den Online-Services für ImpfärztInnen finden Sie hier.
 
 

Fragen zur Impfdokumentation in Schule und Amt (Desktop Software Schulimpfung)

Was ist zu tun, wenn eine Schule keine Klassenliste gesendet hat?
Führen Sie zuerst eine Datenaktualisierung durch (Menü DATEI | DATEN AKTUALISIEREN). Wenn von der Schule keine Schülerlisten vorhanden sind, versuchen Sie möglichst vor dem Impftermin, Kontakt mit der Schule aufzunehmen und das Senden der Schülerlisten an die WAVM zu veranlassen. Sie können eine Liste mit fehlenden Daten mit dem Befehl EXTRAS | LISTE FEHLENDER SCHÜLERDATEN abrufen.
Es fehlen Impfungen und/oder Schülerdaten?
Damit die Datenbank auf Ihrem Laptop auf dem aktuellen Stand bleibt, müssen die Impfungen regelmäßig aktualisiert werden – am besten immer bevor Sie auf Impftour gehen. (Menü DATEI - DATEN AKTUALISIEREN).
Was bedeutet es, wenn die Schülerliste pink dargestellt wird?
Es handelt sich um Vorjahresdaten, weil die entsprechende Schule noch keine aktuellen Schülerlisten geschickt hat.
Ich finde eine Klasse nicht mehr, obwohl sie vor kurzem noch da war.
Das tritt auf, wenn in ein neues Schuljahr gewechselt wurde und betreffende Schule noch keine Listen des aktuellen Schuljahres an die Wissenschaftliche Akademie geschickt hat. Ältere Schülerlisten (zwei Jahre oder älter) werden nicht in der Klassenansicht verwendet. Falls die Daten des Schülers/der Schülerin zuvor einmal übermittelt wurden, sind die Schüler aber einzeln abrufbar. (Menü DATEI – SCHÜLER SUCHEN oder Tastenkombination CTRL+F bzw. STRG+F).
Ich finde eine bestimmte Schule nicht.
Einige Schulen tragen keine Ortsbezeichnung (Basis Schulliste der A6-Referat Pflichtschulen). In solchen Fällen – insbesondere bei Gymnasien − muss nach dem Schultyp gesucht werden. Ein möglicher Suchtext ist z. B. "gym". Oder Sie suchen mit der Schulkennzahl. Ebenso werden in der Regel keine Treffer zurückgeliefert, wenn als Suchtext „Hauptschule“ oder „Volksschule" eingegeben wird, da der Schultyp in der Schulbezeichnung meistens abgekürzt ist. Verwenden Sie in diesem Fall besser "VS" oder "NMS" oder den Schulort als Suchbegriffe.
Ich finde einen Schüler nicht, obwohl er vor kurzem noch da war.
Der Fall tritt dann auf, wenn
• der Schüler das Pflichtschulalter überschritten hat und keine Pflichtschule mehr besucht. In diesem Fall kann keine Impfung mit der Schulimpfsoftware mehr erfasst werden.
• die Daten des Schülers sich geändert haben. Suchen Sie bitte mit dem Geburtsdatum (DDMMJJ) nach dem Schüler.
• der Schüler aus der Gesundheitsdatenbank gelöscht wurde (tritt kaum auf).
Wenn Sie den Schüler auch über das Geburtsdatum nicht finden, melden Sie sich bitte bei der WAVM (0316/829727).
Eine neue Amtsärztin/Amtsarzt ist nicht im Ärzt:innenverzeichnis.
Bitte teilen Sie die neuen Arztdaten der WAVM mit. Nach Datenaktualisierung (am nächsten Tag) sollten Sie den neuen Amtsarzt/die neue Amtsärztin aus der Liste wählen können. Bitte geben Sie der WAVM auch bekannt, wenn ein Amtsarzt/eine Amtsärztin im Ruhestand noch in der Impfarzt-Auswahl oder eine aufgelassene Schule im Schulverzeichnis angezeigt wird.
Wie kann ich die erfassten Impfungen speichern?
Ein gesondertes Speichern der Impfungen ist nicht notwendig. Wenn Sie Aufstellungen über Impfungen (Impflisten) benötigen, dann können Sie diese mit DATEI - DATEN EXPORTIEREN erstellen.
Wieso kann ich eine bestimmte Impfung nicht löschen?
Weil sie vermutlich bereits gesendet wurde. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die WAVM.
Ich habe irrtümlich einen neuen Schülerdatensatz angelegt. Kann ich ihn löschen?
Das Löschen ist nur möglich, wenn seit der Neuanlage keine Datenübertragung (DATEN SENDEN) stattgefunden hat. Außerdem müssen zuerst alle für diesen Schüler registrierten Impfungen gelöscht werden. Wenn eine Löschung nicht mehr möglich ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der WAVM auf
Beim Neueintrag eines Schülers kann ich die Schule bzw. Klasse nicht angeben.
Klassen können nur angegeben werden, wenn bereits Schülerlisten für die entsprechenden Klassen vorhanden sind. Geben Sie bitte in diesem Fall die Schule mit der Kennzahl 999999 an. Klasse und Schulstufe können auf der Voreinstellung belassen werden.
Wenn ich Impfungen sende, erscheint bei einigen Schülern die Schule „DUMMY“. Stimmt da was nicht?
Das ist okay − es ist die Bezeichnung der “virtuellen" Schule mit SKZ 999999, wenn die Schule/Klasse des Schülers/der Schülerin nicht bekannt ist (siehe auch vorherige Frage).
Müssen nicht Kopien der Impfungen angelegt (gedruckt) werden? Wie funktioniert eigentlich die Datensicherung?
Wurde eine Impfung noch nicht gesendet, so ist sie nur in der Datenbank der Schulimpfungssoftware (auf dem Notebook oder Desktop-PC) gespeichert. Um das Risiko eines Datenverlusts zu verringern, können Sie drei Strategien verfolgen:
1. Führen Sie ein Backup durch (EXTRAS | DATENPFLEGE | DATEN SICHERN) und sichern Sie die Datei auf einem externen Datenträger. Vorher bitte den Speicherpfad in EXTRAS | OPTIONEN | SICHERUNG angeben.
2. Exportieren Sie die Impfdaten in ein Excel-Spreadsheet (DATEI | DATEN EXPORTIEREN) und sichern diese Datei auf einem externen Datenträger.
3. Senden Sie die Impfung(en). Sobald die WAVM die Daten erhält, sind die Impfungen auch in der zentralen Datenbank gespeichert.
Kann bei Impfungen im Amt auch ein Desktop-Computer verwendet werden?
Ja. Bitten Sie Ihren Administrator, das Programm auch auf Ihrem Desktop-Rechner zu installieren.
In der Quartalsaufstellung sind nicht alle Impfungen enthalten. Was tun?
Wenn die Aufstellung nicht mit Ihren Aufzeichnungen übereinstimmt, wenden Sie sich bitte an die WAVM.
Wie werden Impfungen von Kindern, die zum Impftermin nicht geimpft werden konnten (z. B. weil sie krank waren) und im Sanitätsreferat der BH nachgeholt werden, dokumentiert?
Sie können nachgeholte Impfungen in der BH genauso mit dem Desktop Programm Schulimpfung dokumentieren. Seit Herbst 2018 steht den Gesundheitsämtern das Online-Service "Impfungen registrieren" zur Verfügung, das das Papierformular „Impfdokumentation für nachgeholte Schulimpfungen und Kleinkindimpfungen auf der BH“ ersetzt.
Eine Schülerin/ein Schüler hat keinen Impfpass mit, die Eltern haben der Impfung aber zugestimmt. Was tun?
In der Regel ist das Datum der letzten verabreichten Impfung des betreffenden Impflings (Schülers) im Desktop Programm Schulimpfung bzw. im Online-Service "Impfungen registrieren". Im Zweifelsfall können Sie auch über die Impf-Infoline (0316/ 830 333) der WAVM Auskunft über den aktuellen Stand der für dieses Kind dokumentierten Impfungen erhalten.

Niedergelassene Ärzt:innen: Fragen zur Impfung im Schulalter bis 15

Ich habe gehört, dass die Influenza Impfung kostenfrei erhältlich ist. Wie kommen meine Patient:innen zur Gratis-Influenzaimpfung?
Die gesamte Abwicklung des Öffentlichen Impfprogrammes Influenza wurde von der ÖGK übernommen:
 
Ich bin Allgemeinmediziner:in und möchte mich für die Gratisimpfaktionen im Schulalter anmelden. Was muss ich tun?
Wenn Sie noch nicht im steirischen Impfnetzwerk registriert sind, melden Sie sich bitte bei der WAVM. Sie erhalten dort alle Informationen und Unterlagen, die Sie für die Durchführung, Dokumentation und Abrechnung von Gratisimpfungen im Schulalter und Kleinkindalter benötigen. Das Beitrittsformular finden Sie hier.
Können sich auch Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die Gratisimpfaktionen im Schulalter anmelden?
Grundsätzlich ja, allerdings sind nur bestimmte Gratisimpfungen (zB. gegen MMR und HPV) bei Gynäkolog:innen möglich. Für die Registrierung melden Sie sich bitte bei der WAVM. Sie erhalten dort alle Informationen und Unterlagen, die Sie für die Durchführung, Dokumentation und Abrechnung von Gratisimpfungen im Schulalter benötigen. Das Beitrittsformular finden Sie hier.
Wie werden die Gratis-Impfungen im Schulalter bei niedergel. Ärzt:innen dokumentiert und abgerechnet?
MMR-Impfungen können bis zum 15. Geburtstag mit dem Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind - sofern noch vorhanden - dokumentiert und abgerechnet werden. Für alle anderen Gratisimpfungen zwischen Schulbeginn und 15. Geburtstag gibt es ein eigenes Bonheft bzw. einzelne Bonbögen, die Sie bei der WAVM anfordern können. Sie können auch das Bestellformular verwenden. Hinweise zur Verwendung des Bonheftes Schulalter können Sie hier nachlesen.
Meine Patient:in ist über 12 Jahre und möchte sich gegen HPV Impfen lassen, was tun?
Die Empfehlung des nationalen Impfgremiums zur HPV-Impfung im kostenfreien Kinderimpfkonzept wurde mit 1. Juli 2024 erweitert und das HPV-Impfangebot im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherungsträger vom 12. auf das vollendete 30. Lebensjahr im Schema 1+1 auszugedeht. Die Impfung ist daher vom 9. bis zum 30. Geburtstag kostenfrei erhältlich.
Meine Patient:in (im Pflichtschulalter) hat noch keine Diphtherie/Tetanus/Pertussis/Polio Grundimmunisierung. Was tun?
In Ausnahmefällen (z.B. bei unbekanntem Impfstatus, Flüchtlingen) kann eine Grundimmunisierung mit 4-fach Impfstoff nachgeholt werden. Details zur Abwicklung finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich in Sonderfällen an die Abteilung 8 für Gesundheitswesen der Steiermärkischen Landesregierung.
Meine Patient:in (im Pflichtschulalter) hat bereits eine Diphtherie/Tetanus/Polio Auffrischung im Schulalter erhalten. Muss nocheinmal aufgefrischt werden?
Ja. Kinder/Jugendliche, die (nach dem alten Impfschema) eine 3-fach Auffrischung (Revaxis®) erhielten, sollten - wegen der Keuchhusten-Komponente - nochmals (zum Pflichtschulende) mit einem 4-fach dT-IPV-PEA aufgefrischt werden. Alle anderen noch nicht geimpften Schüler:innen erhalten einmalig die 4-fach Auffrischung dT-IPV-PEA.
Der aktuelle Gratisimpfstoff ist nicht lieferbar. Kann ich einen alternativen, gleichwertigen Impfstoff verwenden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Innerhalb der Gratisimpfaktionen können nur die für das jeweilige Jahr von Bund und Ländern freigegebenen Impfstoffkontingente verwendet werden. Eine Übersicht der derzeit gültigen Gratisimpfstoffe finden Sie hier.

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