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6-15-Jährige: Impfschema

Alle Gratisimpfungen im Schulalter sind innerhalb der Schulimpfaktionen, in den Impfstellen der Bezirkshauptmannschaften sowie des Magistrat Graz und bei niedergelassen ÄrztInnen kostenlos erhältlich.

Impfschema für Schulkinder – Gratisimpfaktion bis zum 15. Lebensjahr

  6. LJ
10. LJ
11./12. LJ
13. LJ
14./15. LJ 16.-21. LJ
Diphtherie
Tetanus
Polio
Keuchhusten
dT-IPV-PEA
Diphtherie-Tetanus-
Polio-Keuchhusten
Auffrischung
    (Diphtherie-Tetanus-
Polio-Keuchhusten
Auffrischung)* 
 
 
Masern
Mumps
Röteln
MMR
Fehlende 1. und/oder 2. MMR nachholen (in jedem Alter kostenfrei möglich)

Hepatitis B
HBV

Grundimmunisierung nachholen (ab 7.LJ) oder Auffrischung (ab. 8. LJ)
 
Meningokokken
ACWY
MEC4

  1 Dosis
 
    
Humane Papilloma-
Viren HPV
  2 Teilimpf. mit mind. 6
Monaten Abstand
 Nachholen mit 2 Teilimpfungen
(bis zum vollend. 30. Lebensjahr gratis)**
Influenza (IV) Die Impfung gegen Influenza ist ab der Saison 2020/21 kostenfrei erhältlich. Details zu den Impfstoffen und Bedingungen hier  
* Kinder/Jugendliche, die schon dT-IPV bei Schuleintritt erhielten, sollten ab dem 13. Lebensjahr ebenfalls die dT-PEA-IPV-Auffrischung erhalten
** Ab 1. Juli. 2024 ist die HPV Impfung ab vollend. 9. bis zum vollend. 30. Lebensjahr im Rahmen des Impfprogramms des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherungsträger kostenfrei.

Zusätzlich emfohlen, aber noch nicht im Gratis-Impfprogramm
Varizellen (Windpocken)
VZV
2 Teilimpfungen VZV, nachholen, wenn nicht 2-mal geimpft oder Erkrankung durchgemacht

Frühsommermeningoenzephalitis
FSME

Auffrischung alle 5 Jahre bzw. Grundimmunisierung nachholen

 

Weitere Details sowie alle Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden Sie im österreichischen Impfplan

Gratisimpfungen an 6-15-Jährigen durch Niedergelassene

Um die Durchimpfungsraten bei Kindern und Jugendlichen zu stützen, können Gratisimpfungen im Schulalter seit Juli 2011 auch bei niedergelassenen Ärzt:innen durchgeführt werden.

Impfstoffbezug, Impfdokumentation und Abrechnung erfolgen analog zum "Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind".
Bis April 2016 wurden dafür Gutscheinbögen für folgende Impfungen verwendet:

Seit April 2016 steht auch ein „Bonheft" für 6-15-Jährige zur Verfügung, sodass die persönlichen Daten des Impflings nur einmal und nicht mehr pro Bogen bzw. pro Impfstoff ausgefüllt werden müssen. Für die neu hinzugekommene Influenza-Gratisimpfung gibt es eigene Bonbögen die bei den steirischen Impfärzt.innen aufliegen.

Um auch Jugendlichen/jungen Erwachsenen über 15 Jahre die - ab Juli 2024 bis zum vollend. 30 Lebensjahr - kostenfreie HPV-Impfung anbieten zu können, liegen bei niedergel. Impfärzt:innen zusätzlich zum Bonheft für Schüler:innen eigene HPV-Impfbögen auf, die den Gratisbezug von Impfstoff und Impfung ermöglichen.

Die Impfdokumentation mit Bonbögen und Bonheft funktioniert analog zum Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind.

Was ist neu?

Das Datenblatt ist aus produktionstechnischen Gründen auf der letzten Umschlagseite und wie gewohnt auszufüllen, abzutrennen und an die WAVM zu schicken. Aber: Sie müssen es nur mehr einmal pro Schulkind/Jugendlichem ausfüllen. Und: Im Gegensatz zur alten Lösung wird das Impfbon-Heft dennoch gut „zusammengehalten", sodass es über Jahre verwendet werden kann.
Die Reihenfolge der Impfungen ist so angelegt, dass Sie die Bons, die Sie als erstes benötigen, jeweils am oberen und unteren Rand der Seite finden. Damit können Sie sie gut abtrennen. Die Bons für Folgeimpfungen finden Sie mittig – sie müssen länger zugänglich sein und werden in der Regel später verwendet.
Hat der Jugendliche die Hepatitis-B-Grundimmunisierung bereits im Vorschulalter erhalten, entwerten Sie bitte die Teilimpfungsbons 1-3 und verwenden Sie nur den Bon für die Auffrischungsimpfung.
Bitte verwenden Sie die Bon-Abschnitte wie gewohnt. Damit ist gewährleistet, dass auf einen Blick ersichtlich ist, welche Impfungen ein Schulkind/Jugendlicher schon bekommen hat und welche nicht.
Bitte verwenden Sie nur jene Impfstoffe, die in der Gratisimpfaktion vorgesehen sind.

Pflichtschulen: Gratisimpfungen an 6-15-Jährigen durch Amtsärzt:innen

Gratisimpfungen für Schülerinnen und Schüler durch steirische AmtsärztInnen werden aktuell (Corona-Pandemie bedingt) nur  in den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Magistrat Graz angeboten. Um die Durchimpfungsraten bei Kindern und Jugendlichen zu stützen, finden die Gratisimpfungen im Schulalter seit 2011 auch bei niedergelassenen Ärzt:innen statt.

 

 

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