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Impfdatenbank

Die Impfungen von niedergelassenen Ärzt:innen (Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind, Impfbonbögen/Bonhefte Schulalter), Impfungen von AmtsärztInnen im Rahmen der Schulimpfaktion, Impfungen der Impfstelle des Magistrat Graz und Impfungen der Landesimpfstelle fließen in die steirische Impfdatenbank der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin ein. Diese Datenbank erfüllt vielfältige Funktionen. Sie…

  • regelt den Eintritt ins Eltern-Kind und Impf-Infoservice
  • dokumentiert den Bezug der Impfstoffe pro Kind
  • dokumentiert die Verabreichung der Impfungen pro Kind und Arzt
  • schafft die Grundlage für die Verrechnung der Impfhonorare gegenüber dem Land Steiermark
  • führt die für das Land Steiermark nötigen epidemiologischen Auswertungen durch und
  • ermöglicht per Abfrage über die Impf-Infoline und Online-Abfragen den Abruf des Impfstatus jedes erfassten steirischen Kindes zwischen 0 und 15 Jahren.

Ziele der Impfdatenbank
Mit der Einführung des Scheckhefts „Gesundheit für Eltern und Kind" konnte die dokumentierte Impfrate bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der Steiermark gesteigert werden. Dieser Erfolg hat viele Gründe. Einer davon: Die verabreichten Impfungen werden besser dokumentiert – eine wichtige Voraussetzung, um irrtümliche Doppel- oder "vorsorgliche" Nicht-Impfungen wegen unklarem Impfstatus zu vermeiden – auch bei der Gratisimpfaktion in der Pflichtschule.

Die Vorteile:

  • Optimierte Dokumentation & damit erhöhte Impfqualität
  • Verminderter Durchführungs- und Verwaltungsaufwand
  • Erstellen einer Datenbasis, die für gezielte Gesundheitsinformation und Prävention zur Verfügung steht.
  • Epidemiologische Auswertungen
  • Rasche Information an die Eltern von 0 bis 15 über "ausgebrochene" Infektionskrankheiten

Impfabstände, Meldung von Impfreaktionen

Maximale Impfabstände

  • Grundsätzlich "zählt" jede Impfung. Besteht die Grundimmunisierung aus drei Teilimpfungen (z.B. 6-fach Impfung, FSME, HBV) muss die Impfserie im Normalfall nicht neu begonnen werden, wenn die 2. Impfung innerhalb eines Jahres nach der 1. Teilimpfung erfolgt. Die 3. Teilimpfung wird in diesem Fall nach dem empfohlen Grundimmunisierungsschema geimpft.
  • Empfehlenswert ist in solchen speziellen Fällen immer eine Kontrolle des Impferfolges mittels Titer-Bestimmung, allerdings erst nach der betreffenden Impfung, um dann zu entscheiden, ob weitere (Teil-)Impfungen erforderlich sind.
  • Für die unterschiedlichen Impfungen mit unterschiedlichen Impfschemata lassen sich kaum oder nur schwer allgemeingültige Richtlinien definieren, sodass diese Spezialfälle mit abweichenden Intervallen immer im Einzelfall zu beurteilen sind und die optimale Vorgehensweise – am besten in Abstimmung mit Impfexpert:innen – gefunden wird (Reisemedizinische Impfstelle der der Steiermärkischen Landesregierung: Tel. 0316/877-5551 bzw.  -3577).
  • Weitere Hinweise und empfohlene Impfschemata zu einzelnen Impfungen finden Sie im Österreichischen Impfplan.

Meldungen von Impfreaktionen
Beobachtungen von möglichen Impfreaktionen, die über im Beipackzettel angeführte Symptome bzw. deren Schwere und Häufigkeit hinausgehen, sind nach dem Arzneimittelgesetz § 75 zu melden (siehe auch Impfstoffentwicklung und -überwachung).
Im Interesse einer möglichst raschen Aufklärung wird gebeten, sich unverzüglich in der Landessanitätsdirektion zu melden. Die Landessanitätsdirektion wird sich in begründeten Fällen darum bemühen, dass die Impfserie allenfalls auch mit anderen Impfstoffen kostenlos abgeschlossen werden kann. Tel. 0316/877-3577.

Melden Sie bitte unerwünschte Arzneimittelwirkungen auch bei:
BAGSG/AGES, Institut für Pharmakovigilanz
Traisengasse 5, 1020 Wien

Österreichischer Impfplan

Im österreichischen Impfplan finden Sie die aktuellen Impfempfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten des nationalen Impfgremiums mit ausführlichen Erläuterungen und detaillierten Informationen zu den verschiedenen Erkrankungen, die durch Impfungen vermieden werden können.

Was ist neu im Impfplan 2025

Der österreichische Impfplan wurde vom Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert und überarbeitet.

Er enthält ab 01.10.2024, nebst Aktualisierungen von Fallzahlen, Durchimpfungsraten und epidemiologischen Aktualisierungen u.a. folgende Änderungen/Neuerungen:

  • RSV: Impfempfehlung in der 1. Lebenswoche, wenn in RSV Saison geboren; Für Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr empfohlen 
  • COVID-19: Impfschema und Impfstoffverfügbarkeiten wurde angepasst
  • Diphtherie: Vorverlegung der Auffrischungsimpfung auf das Vorschulalter. Die klassische, respiratorische Diphtherie wurde in Österreich seit über 20 Jahren das erste Mal wieder 2022 registriert. Im Jahr 2024 gab es 4 Diphertie-Fälle in Österreich. Im Impflan wurde außerdem das Impfschema angepasst, sowie eine Auffrischungempfehlng alle 5 Jahre ergänzt.
  • HPV: Ab 01.07.2024 wird das kostenfreie HPV-Impfangebot im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms bis zum vollendeten 30. Lebensjahr im Schema 1+1 ausgedehnt. Grundsätzlich ist die Impfung vom vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr allgemein empfohlen, ab dem vollendeten 30. Lebensjahr soll diese bei bestimmten Indikationen verabreicht werden (siehe Impfplan Seite 61). . Bei versäumten Impfungen mit HPV9 sollen diese ehestmöglich nachgeholt werden, dabei sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr insgesamt 2 Impfungen ausreichend, ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind 3 Impfungen notwendig. Ist nur eine Impfung mit HPV4 erfolgt, sollen bei Personen unter dem vollendeten 30. Lebensjahr 2 Impfungen mit HPV9 verabreicht werden.
  • Influenza (Virusgrippe): Die Impfung ist ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen. In der Saison 2024/25 wird die kostenfreie Impfung im öffentliche Impfprogramm Influenza der ÖGK durchgeführt.
  • Meningogkokken: Eine Zulassung des ABCWY-Impfstoffs ist noch ausständig
  • Pneumokokken: Impfempfehlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder bei Inidkation hinzugefügt. Ab März 2024 gibt es außerdem den PNC20 Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder im 3+1 Schema.
  • Varizellen: Impfempfehlung für alle nicht-immunen Erwachsenen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr
  • Mpox: Impfempfehlung für Reisende mit intensivem Kontakt zur Bevölkerung des Endemiegebiets. Postexpositionelle Prophylaxe für Kontaktpersonen empfohlen
  • Polio, Pertussis, Tetanus: Vorverlegung der Auffrischungsimpfung auf das Vorschulalter
  • diverse weitere Aktualisierungen und Anpassungen (Herpes Zoster, Rotaviren, HiB ...)

Auf der Webseite des BM finden sich im Bereich "Impfen" u.a. weitere wichtige und interessante Links:
Fachinformationen der Impfstoffe des kostenfreien Impfprogramms
Häufige Fragen zu Impfungen/Impfstoffen
Reaktionen und Nebenwirkungen nach Impfungen

siehe auch

Liste zugelassener Impfstoffe in Österreich
Zulassung von Impfstoffen

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