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Flüchtlinge/AsylantInnen & Impfungen

Werden Flüchtlinge & Asylwerbende in Österreich geimpft?

  • Flüchtlinge, die in Österreich in Erstaufnahmezentren untergebracht und zumeist auf der Durchreise sind, erhalten bei Bedarf eine medizinische Erstversorgung durch dort arbeitende ÄrztInnen, aber keine Impfungen im Sinne der Vorsorge.
  • Anders ist dies bei AsylwerberInnen bzw. bei jenen, die Dauerquartieren zugeteilt wurden: Ihnen werden alle notwendigen Impfungen im Rahmen der medizinischen Versorgung angeboten (außerhalb der Gratisimpfaktion für 0-15-Jährige & „MMR ohne Altersbegrenzung“ sind die Impfungen selbst zu bezahlen – wie bei österreichischen Kindern auch).

Dürfen asylwerbende Kinder & Jugendliche gratis geimpft werden?

Ja, Kinder und Jugendliche von 0-15 Jahren fallen ins österreichische Gratisimpfprogramm, wenn sie um Asyl angesucht haben und sie in die Grundversorgung aufgenommen wurden. Sie dürfen dann – auch bei den niedergelassenen ÄrztInnen – nach den gleichen Rahmenbedingungen geimpft werden wie steirische Kinder und Jugendliche. Sollten AsylwerberInnen bereits älter als 15 Jahre sein, haben sie ebenfalls Anspruch auf die MMR-Impfung – kostenfrei ohne Altersbegrenzung.

Wer ist ein Asylwerber/eine Asylwerberin?

Bei der Übernahme in die Grundversorgung erhalten die Flüchtlinge eine Sozialversicherungsnummer, die – solange noch keine E-Card vorhanden ist – auf einem Krankenversicherungsbeleg ersichtlich ist. Dieser ist aber nur im Zusammenhang mit einer Verfahrenskarte, Aufenthaltsberechtigungskarte oder einem gültigen Dokument gültig.

Wie läuft die Administration der Gratisimpfungen bei AsylwerberInnen?

  • Eine genaue Dokumentation dieser Impfungen ist besonders wichtig, da die Quartiere häufig gewechselt werden (müssen). Daher füllen Sie bitte die Datenblätter gut leserlich (Blockschrift) aus, damit die Daten richtig in der Impfdatenbank erfasst werden können.
  • Verwenden Sie bei Kindern und Jugendlichen, die sich in der Steiermark aufhalten und in Österreich um Asyl angesucht haben, ebenfalls das Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind (bei 0-6-Jährigen) bzw. die Impfbonbögen/Bonhefte bei 7-15-Jährigen bzw. den MMR-Impfbonbogen ohne Altersbegrenzung.
  • Falls ein abweichendes Impfschema verwendet wird (siehe Absatz „unbekannter Impfstatus“), schreiben Sie bitte „AsylwerberIn“ auf die Bons. Damit wird das geänderte Impfschema für die Dokumentation und Verrechnung ersichtlich.

Was tun bei einem unklaren bzw. unbekannten Impfstatus?

  • Im Österreichischen Impfplan wird auf diese Problemlage unter „Nachhol-Impfungen und fehlende Impf-Dokumentation“ folgendermaßen eingegangen: „Bei der Impfung von Kindern und Erwachsenen ohne Impfdokumentation wird oft ein von der Fachinformation abweichendes Vorgehen notwendig sein, das für den Einzelfall in Abhängigkeit von den jeweiligen Angaben und Gegebenheiten modifiziert werden muss. Eine Impfung kann man nur dann als gegeben ansehen, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt."
  • Bei unklarem Impfstatus kann man daher nur versuchen, z. B. über die Mutter bzw. Betreuungspersonen etwas in Erfahrung zu bringen. Sollte dies nicht gelingen, bleibt nur die Möglichkeit, die Impfserie neu zu beginnen, wie im Österreichischen Impfplan beschrieben.
  • Die aktuellen Impfpläne verschiedenster Herkunftsländer finden sie unter https://vaccine-schedule.ecdc.europa.eu, die offizielle "vaccine coverage" verschiedener Länder auf der Homepage der WHO unter http://data.euro.who.int/CISID/.

Impfen von Säuglingen und Vorschulkindern bei unbekanntem Impfstatus

Säuglinge und Kinder bis zum voll. 6. Lebensjahr werden bei unbekanntem Impfstatus nach dem üblichen 2+1 Schema mit 6-fach Impfstoff geimpft. Sollten diese Kinder aber noch in Massenunterkünften (wie Erstaufnahmezentren) untergebracht sein, wird lt. Gesundheitsministerium für diese Kinder ein 3+1 Schema empfohlen:

  • bei Säuglingen 3., 4., 5. LM + 4. Teilimpfung mind. 6 Monate später,
  • bei Kindern bis 6 Jahre das Schema: 0, 1, 2, 12 Monate. Wenn Sie in diesen Fällen einen 4-Teilimpfungsbon benötigen, fordern Sie ihn bitte in der WAVM an.

Wie sollen Schulkinder mit unbekanntem Impfstatus grundimmunisiert werden?

  • Auch bei Jugendlichen ohne Impfstatus sollte die Immunisierung neu begonnen werden. Wird mit Repevax® – oder einem nicht kostenfreien Impfstoff, z.B. Boostrix-Polio®, Revaxis®, Boostrix®, Tetravac® – eine Grundimmunisierung durchgeführt, gilt das Schema lt. Impfplan. Dies weicht von der Fachinformation ab, denn dort ist eine Grundimmunisierung nicht vorgesehen (off-label use).
  • Bei Verwendung des 4-fach Gratisimpfstoffs für die Grundimmunisierung kann dafür der entsprechende Bonbogen ausnahmsweise mehrmals verwendet werden. Stellen Sie bitte pro Teilimpfung einen neuen Bonbogen inkl. Datenblatt aus (Vermerk "Grundimmunisierung") und vermerken Sie auf dem Impfbon die Teilimpfung.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die WAVM (Tel.: 0316/829727) bzw. an die Landesimpfstelle (Tel.: 0316/877-3577).

Impfaufklärung bei Personen nicht deutscher Muttersprache

Sie finden die Übersetzungen der Scheckheftexte in verschiedenen Sprachen im Bereich Service/Downloads dieser Website. Das Ministerium für Gesundheit und Frauen verweist außerdem auf die Einverständnis-Formulare unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen sowie die Impf-Informations-bögen in 19 Sprachen auf der Internetseite des Robert Koch Institutes.

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