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Zusätzliche Impfmöglichkeiten bei AmtsärztInnen

Gratisimpfungen für Schülerinnen und Schüler sind in der Steiermark ganzjährig auch in den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften und beim Gesundheitsamt des Magistrates Graz sowie bei der Landesimpfstelle erhältlich.

Mit dieser Erweiterung sind zahlreiche Vorteile für Sie verbunden:

  • Direkte und persönliche Beratung durch die Amtsärztin bzw. den Amtsarzt: Viele Eltern wünschen eine möglichst umfassende Beratung zu Impfung und Impfstoff. Im Rahmen der Schulimpfaktion kann das nur schriftlich erfolgen, weil bei der Impfung in den Schulen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Normalfall nicht zugegen sind.
  • Die Gratisimpfungen für Schulkinder werden in der Bezirkshauptmannschaft (wie auch bei den Kinderfach- und HausärztInnen) das ganze Jahr über angeboten: Sie können also frei wählen, wann Sie mit Ihrem Kind zur Impfung gehen wollen (z. B. auch in den Ferien). Sie können Ihr Kind übrigens auch in jeder anderen steirischen BH impfen lassen (z. B. falls ein Nachbarbezirk für Sie leichter erreichbar ist) – oder zur/zum Kinderfachärztin/-arzt bzw. Hausärztin/-arzt gehen.
  • Es gibt eigene Impfzeiten in jeder steirischen BH – Sie können aber auch individuelle Impftermine für Ihr Kind vereinbaren. Die Impf- und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website Ihrer Bezirkshauptmannschaft unter www.verwaltung.steiermark.at
  • Die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind geimpft werden kann. Das Kind muss also unbedingt von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten begleitet werden – die Begleitung durch Verwandte oder Bekannte reicht nicht.
  • Die Gratisimpfungen für Schulkinder (bis 15 Jahre) sind derzeit: Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Polio Auffrischung für alle Schülerinnen, die noch keine Auffrischungsimpfung gegen diese Krankheiten haben bzw. auch für jene, die bereits eine Auffrischungsimpfung Diphtherie-Tetanus-Polio erhielten, Masern-Mumps-Röteln (Nachholen, falls noch nicht oder nicht zweimal geimpft) und Hepatitis-B Grundimpfschutz nachholen oder Auffrischung. Seit 2012 gibt es die Gratisimpfung gegen Meningokokken (11. bis 13. Lebensjahr) und seit 2014 die HPV-Gratisimpfung für 9- bis 11-jährige (12. Geburtstag) sowie eine Nachholaktion für 12- bis 14-Jährige (bis 15. Geburtstag) mit reduziertem Impfstoffpreis.
  • Zu den üblichen Aktionszeiten im Frühjahr bzw. Herbst/Winter werden auch die vergünstigte Zeckenschutz- und die Grippeimpfung in den Bezirkshauptmannschaften angeboten.

 

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