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Säuglinge und Impfungen - Nestschutz & Stillen

Einen zuverlässigen Schutz vor „Kinder-Infektionen“ hat der Körper nur, wenn genügend Antikörper vorhanden sind. Das kann nur eine Impfung oder das Durchmachen einer Krankheit leisten.

Übrigens: Das Immunsystem ist bei der Geburt schon voll ausgebildet. Kontakte mit der Umwelt regen es zusätzlich an. Zuerst erkennt der Körper des Babys die Krankheitserreger, als Reaktion bildet er Antikörper. Diesen Vorgang gibt es beim Durchmachen einer Erkrankung genauso wie bei einer Impfung. Folglich kann man sagen, eine Impfung trainiert das Abwehrsystem des Säuglings ohne dem Risiko der Komplikationen durch die Erkrankung ausgesetzt zu sein.

Im Mutterleib erhält das Baby über die Nabelschnur Abwehrstoffe, die von der Mutter gebildet wurden. Sie dienen als natürliche Vorsorge für die ersten Lebenswochen des Neugeborenen, bis es selbst zügig Abwehrstoffe produziert. Das nennt man Nestschutz. Wichtig ist auch, dass die Personen im Umfeld des Säuglings geimpft sind (siehe dazu unter Gruppenschutz und Individualschutz). Der Körper der Mutter hat den Nestschutz gebildet, weil er sich gegen die entsprechenden Krankheitserreger bereits wehren musste, oder dagegen geimpft wurde. Diese Abwehrstoffe wirken gegen Krankheitserreger aus dem nächsten Umfeld des Neugeborenen, mit denen es womöglich in Kontakt kommen könnte. Der Nestschutz wirkt je nach Krankheitserreger unterschiedlich stark. Hat die Mutter z. B. Masern gehabt, schützt er gegen diese Krankheit verlässlich mindestens 6 Monate.
Wenn die Mutter selbst keine Masern hatte und auch keine Immunität durch eine Masern-Impfung aufgebaut hat, gibt es diesen Nestschutz nicht. Studien und Literatur belegen, dass der Nestschutz im Falle einer Impfung der Mutter jedenfalls kürzer anhält, als wenn diese eine Masernerkrankung durchgemacht hat, es gibt jedoch unterschiedliche Angaben dazu und eindeutige Zahlen lassen sich daher nicht angeben. Das ist auch der Grund für die Empfehlung der Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums, dass Säuglinge unter 6 Monaten im Falle einer Exposition mit Masern Immunglobuline erhalten sollen (eine Impfung ist noch nicht möglich, der Nestschutz ist nicht sicher). Säuglinge, die bereits mind. 6 Monate alt sind und daher bei Verdacht auf eine Ansteckung mit Masern (Exposition) in Ausnahmefällen geimpft werden können, erhalten dann drei Impfungen (anstatt 2), damit trotz ev. vorhandener Leihantikörper der Mutter durch die Impfung ein sicherer Schutz gegen Masern aufgebaut wird.

Bei Keuchhusten gibt es hingegen keinen Nestschutz und Babys sind von Geburt an für eine Keuchhusteninfektion empfänglich. Dabei ist gerade Keuchhusten in dem zarten Alter wegen möglicher Atemstillstände besonders gefährlich.
Weitere Abwehrstoffe erhält der Säugling mit der Muttermilch. Sie sind als sogenannte „Oberflächenabwehrstoffe“ nur im Darm wirksam. Gut wirken sie vor allem gegen Erreger, die durch den Mund aufgenommen werden und über den Magen-Darm-Trakt eindringen. Weniger wirksam sind sie gegen Erreger, die sich über den Blutkreislauf im Körper verbreiten. Ein zuverlässiger Schutz vor „Kinder-Infektionen“ besteht nur durch genügend Antikörper. Das kann nur eine Impfung oder das Durchmachen einer Krankheit leisten. Stillen und Nestschutz ersetzen eine Impfung also nicht.

 

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