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Scheckheft: Impfstoff, Impfung, Honorar

Wie kommen die Eltern zu Impfstoff & Impfung?

  • Die Impfärztin/der Impfarzt füllt den Rezeptabschnitt für die jeweilige Impfung aus und stempelt ihn ab. Der Abschnitt bleibt im Heft.
  • In der Apotheke erhalten die Eltern/Erzb. den Impfstoff gegen Vorlage des Heftes mit dem ausgefüllten Rezeptabschnitt. Dabei entnimmt die Apotheke diesen Abschnitt.
  • Die Eltern/Erzb. kommen mit dem Impfstoff zur Impfung in die Ordination.

Wie kommen ÄrztInnen/HausapothekerInnen zum Impfhonorar bzw. zur HAPO-Vergütung?

  • Nach vollzogener Impfung schickt die Impfärztin/der Impfarzt den Abschnitt „Impfgutschein für Ärztin/Arzt“ vollständig ausgefüllt und gestempelt an die Wissenschaftliche Akademie für Vorsorgemedizin (Radetzkystraße 9/1, 8010 Graz). Schicken Sie diese Impf-Bons bitte regelmäßig, weil auch andere ÄrztInnen den aktuellen Impfstatus eines Kindes/Jugendlichen aus der Impfdatenbank benötigen könnten (z. B. nach einem Arztwechsel).
  • Hausapotheken-führende ÄrztInnen entwerten die Rezeptabschnitte (bei Scheckheften bis Version 2009 auch den "Anforderungsschein Großhandel") und beziehen die Impfstoffe direkt von der Lieferapotheke. Die Verrechnung des Großhandelshonorars erfolgt direkt zwischen Hausapotheken-führender Ärztin/Hausapotheken-führendem Arzt und Lieferapotheke.
  • Die Abrechnung der Impfbons und der HAPO-Vergütungen erfolgt quartalsmäßig im Nachhinein durch die WAVM.
  • Verspätet eingesandte Impfgutscheine werden bis maximal 3 Jahre nach der Impfung vom Land Steiermark abgerechnet.

Das Impfhonorar beträgt seit Februar 2023  EUR 13,00.
Hausapotheken-führende Ärztinnen/Ärzte erhalten für die Lagerung des Impfstoffes zusätzlich EUR 2,40 zzgl. MwSt.


Stand vom Oktober 2023

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