Scheckheft: Impfstoff, Impfung, Honorar
Wie kommen die Eltern zu Impfstoff & Impfung?
- Die Impfärztin/der Impfarzt füllt den Rezeptabschnitt für die jeweilige Impfung aus und stempelt ihn ab. Der Abschnitt bleibt im Heft.
- In der Apotheke erhalten die Eltern/Erzb. den Impfstoff gegen Vorlage des Heftes mit dem ausgefüllten Rezeptabschnitt. Dabei entnimmt die Apotheke diesen Abschnitt.
- Die Eltern/Erzb. kommen mit dem Impfstoff zur Impfung in die Ordination.
Wie kommen ÄrztInnen/HausapothekerInnen zum Impfhonorar bzw. zur HAPO-Vergütung?
- Nach vollzogener Impfung schickt die Impfärztin/der Impfarzt den Abschnitt „Impfgutschein für Ärztin/Arzt“ vollständig ausgefüllt und gestempelt an die Wissenschaftliche Akademie für Vorsorgemedizin (Radetzkystraße 9/1, 8010 Graz). Schicken Sie diese Impf-Bons bitte regelmäßig, weil auch andere ÄrztInnen den aktuellen Impfstatus eines Kindes/Jugendlichen aus der Impfdatenbank benötigen könnten (z. B. nach einem Arztwechsel).
- Hausapotheken-führende ÄrztInnen entwerten die Rezeptabschnitte (bei Scheckheften bis Version 2009 auch den "Anforderungsschein Großhandel") und beziehen die Impfstoffe direkt von der Lieferapotheke. Die Verrechnung des Großhandelshonorars erfolgt direkt zwischen Hausapotheken-führender Ärztin/Hausapotheken-führendem Arzt und Lieferapotheke.
- Die Abrechnung der Impfbons und der HAPO-Vergütungen erfolgt quartalsmäßig im Nachhinein durch die WAVM.
- Verspätet eingesandte Impfgutscheine werden bis maximal 3 Jahre nach der Impfung vom Land Steiermark abgerechnet.
Das Impfhonorar beträgt seit Februar 2023 EUR 13,00.
Hausapotheken-führende Ärztinnen/Ärzte erhalten für die Lagerung des Impfstoffes zusätzlich EUR 2,40 zzgl. MwSt.
Stand vom Oktober 2023